Neue Friedhofssatzungen

Wir möchten Sie über folgendes informieren: 

Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbandes Duisburg hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 eine neue Friedhofssatzung, Grabmal- und Bepflanzungssatzung sowie eine neue Friedhofsgebührensatzung für den Evangelischen Pfarrfriedhof Meiderich, Pfarrstraße 5, 47137 Duisburg beschlossen. Die Genehmigungen durch das Landeskirchenamt erfolgten am 09.08.2022, die Genehmigung der Gebührensatzung durch die Bezirksregierung erfolgte am 01.09.2022. 

Die Satzungen erreichen durch Veröffentlichung ab 01.11.2022 ihre Gültigkeit und sind hier einzusehen und herunterzuladen:


Gleichzeitig werden wir Exemplare der Satzungen in der Friedhofskapelle und den Gemeindehäusern der Gemeinde Meiderich und Obermeiderich auslegen. 

Die neue Friedhofssatzung bringt einige Änderungen mit sich,
die wir in einer Gemeindeversammlung am Montag, 5.12.2022, 18.00 Uhr erläutern möchten. 

Die für den Friedhof zuständigen Gemeinden sowie deren Vertreter in den entsprechenden Gremien haben sich in einem längeren Prozess darauf verständigt, dass es zum einen nicht mehr zeitgemäß ist, Gräber für die Ewigkeit zu erwerben und zum anderen auch wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Dies bedeutet, dass ab dem 01.11.2022 die Wahlgrabstellen auf dem Ev. Pfarrfriedhof Meiderich auf Zeit erworben werden müssen. 

Die Bestatter sind über die Änderungen informiert.
Für Fragen können Sie sich auch an die Verwaltung des Evang. Kirchenkreises Duisburg wenden.